Auszug aus den Leitlinien

Anlässlich der Sitzungen vom 3. April 1986 bzw. vom 9. Mai 1986 in Schaan (FL), gab sich das Kuratorium des Binding-Preises für Natur- und Umweltschutz Leitlinien zur Auswahl der Preisträger des Grossen Binding-Preises und zur Ausrichtung der weiteren Binding-Preise (vormals Anerkennungsgaben).

1. Leitlinien für die Verleihung des
Grossen Binding-Preises

(gekürzte Fassung)

Mit der Zuerkennung des Grossen Binding-Preises für Natur- und Umweltschutz soll die Auseinandersetzung mit Umweltproblemen in der Öffentlichkeit gefördert werden. Die zu würdigenden Leistungen können im weitesten Sinne zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in allen Bereichen der Umweltvorsorge und des Natur- und Landschafts- wie Umweltschutzes erbracht worden sein. Demgemäss ist der fachliche Hintergrund möglicher Preisträger breit zu sehen. Der Schwer- punkt der zu würdigenden Leistungen soll auf einer zukunfts- und umsetzungs- orientierten Befassung mit Umweltfragen liegen. Mit dem Preis sind vorzugsweise Leistungen und Engagement bestimmter Persönlichkeiten auszuzeichnen, womit indirekt auch die Tätigkeit von Institutionen gewürdigt wird, in denen die Preisträger ihre Überlegungen in der Öffentlichkeit bewusst machen konnten. Mit der Auszeichnung will das Kuratorium engagierte Persönlichkeiten und Personen- gruppen in ihrer Innovation, über die tägliche Routine hinausgehende Arbeiten bestärken. Der Grosse Binding-Preis soll eine über die Region des Alpenrheintals hinaus tragende Wirkung entwickeln. Mit seiner Dotation und der feierlichen Preisverleihung in Vaduz wird eine europäische Ausstrahlung angestrebt.
 

2. Leitlinien zur Ausrichtung von
Binding-Preisen

(gekürzte Fassung)

Auszeichnungen sollen an Personen, Personengruppen, Vereinigungen, Dienst- stellen und weitere Organisationen vergeben werden, die in ihrem Bereich bzw. in ihrer Gemeinde oder Region konkrete und beispielhafte Impulse bzw. Leistungen für den Natur- und Umweltschutz erbracht haben. Der Binding-Preis kann in ausgewogener Weise vor allem in der Region des Alpenrheintals und in den angrenzenden Ländern bzw. Kantonen, sowie Kultur- und Naturräumen (u.a. Bodenseeraum, Alpenraum) vergeben werden. Es können sowohl einzelne Aktionen als auch über einen längeren Zeitraum wirksame Beiträge in allen Bereichen des Natur- und Umweltschutzes ausgezeichnet und gefördert werden, so z.B. konkrete Umsetzungen, wissenschaftliche Beiträge, Aktionen usw. in Bereichen des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes, der Landschafts- und Kulturgüterpflege, einer umweltgerechten Orts-, Stadt-, und Regional- entwicklung, der Umwelttechnik und der Umweltdynamik.